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Fleischer & Teusner Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - Vermessung, Landschaft, Straße

Bewertung

Grundstücke und Immobilien haben einen sogenannten Verkehrswert, welcher unabhängig nach gesetzlich festgelegten Verfahren ermittelt werden kann. Dieser Wert ist beispielsweise für den Verkauf oder die Beleihung eines Grundstückes relevant.

Grundstückswertermittlung Bestimmung von Wohn- und Mietflächen

Wertermittlung

Sie möchten ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben, veräußern, beleihen, versichern oder vererben? Dazu benötigen Sie den Verkehrswert.

Bei allen Entscheidungen rund um ein Grundstück oder eine Immobilie spielt deren Wert eine entscheidende Rolle. Jeder, der sich mit einer Immobilie, aber auch bei anstehenden Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten beschäftigt, sollte sich fachkundig und neutral über den Wert dieser Immobilie informieren. Dies geschieht durch eine unabhängige Grundstückswertermittlung.

Die Grundstückswertermittlung ist eine Aufgabe, die der Bund im Baugesetzbuch den Ländern überträgt. Um den konkreten Wert eines Grundstückes zu ermitteln, werden selbstständige und unabhängige Gutachterausschüsse gebildet, die jeweils aus einem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern bestehen.

Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, welches auf fundierte betriebswirtschaftliche, juristische und bautechnische Sachkenntnisse zurückgreift und einen Marktwert für unbebaute oder bebaute Grundstücke ermittelt.

Die Immobilienbewertung basiert dabei auf der Definition des Verkehrswertes (Marktwertes) nach § 194 BauGB. Dieser wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Ermittlung (Wertermittlungsstichtag) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Das Ergebnis wird dabei entweder durch ein Vergleichswertverfahren, ein Ertragswertverfahren oder ein Sachwertverfahren ermittelt.

Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können wir Sie bei der Wertermittlung kompetent beraten und die Wertermittlung gewissenhaft und unparteiisch durchführen.

Gerne beraten wir Sie bei Ihren Anliegen bezüglich der Wertermittlung.

Miet- und Wohnflächenberechnung

Zuverlässige Flächenangaben sind neben der eindeutigen Definition des Objektes (Gebäude oder Wohnung etc.) und der Nutzung für Kauf- und Mietverträge, insbesondere für die Nebenkostenabrechnung und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, wichtig. Auch bei der Aufteilung bestehender Gebäude in Wohnungseigentum ist eine exakte Flächenermittlung essentiell, da durch die Flächenverhältnisse Eigentumsanteile an Gebäude und Grundstück definiert werden.

Zur Ermittlung dieser Flächen erfolgt das Aufmaß nach verschiedenen Vorgaben, die sich an Nutzung, vertraglicher Vereinbarung der Parteien und u.U. an Förderrichtlinien zu orientieren haben. So erfolgen Miet- und Wohnflächenberechnung normalerweise nach der DIN 277 und deren Auswertevorschriften. Es sind aber auch Berechnungen nach anderen Richtlinien (z.B. WoFlV) oder sogar individueller Mietflächendefinition möglich